Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der CS Management & IT-Beratung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") in den Bereichen Softwareentwicklung sowie Management- und IT-Beratung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (bzw. § 1 UGB) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer bietet Leistungen in zwei Kernbereichen an:
- Beratung: Strategische IT- und Management-Beratung (Dienstleistung).
- Softwareentwicklung: Erstellung von Individualsoftware, Anpassungen und Implementierungen (Werk- oder Dienstleistung je nach Projektbeschreibung).
Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das Angebot des Auftragnehmers.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Ein erfolgreiches Projekt erfordert Teamwork. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen,
- Ansprechpartner zu benennen, die entscheidungsbefugt sind,
- bei Softwareprojekten Testumgebungen, Zugänge und Hardware gemäß Spezifikation bereitzustellen.
Verzögerungen, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung.
4. Besondere Bestimmungen für Softwareentwicklung
Leistungsbeschreibung: Maßgeblich ist das schriftlich fixierte Pflichtenheft oder die Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen (Change Requests) bedürfen der Textform und werden gesondert vergütet.
Abnahme: Bei Werkleistungen ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Funktionsfähigkeit im Wesentlichen gegeben ist. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt: Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten Software. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem jeweiligen Projekt verbleiben alle Rechte an der Software – insbesondere Nutzungs- und Verwertungsrechte – beim Auftragnehmer. Eine Übergabe des Quellcodes sowie ein Deployment auf Produktivumgebungen des Kunden erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang. Der Quellcode wird zudem nur bei expliziter Vereinbarung ausgehändigt.
5. Besondere Bestimmungen für Beratung
Dienstleistungscharakter: Die Beratung wird nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg kann naturgemäß nicht garantiert werden, da dieser von zahlreichen, nicht durch den Auftragnehmer beeinflussbaren Faktoren abhängt.
Termine: Beratungstermine müssen bei Absage durch den Kunden spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert werden, andernfalls wird das volle Honorar für den Termin fällig.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen.
Kleinprojekte: Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen von bis zu netto 5.000,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % Vorkasse zu verlangen. Mit der Leistungserbringung wird in diesem Fall erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen.
Größere Softwareprojekte: Bei größeren Softwareprojekten gilt folgender Zahlungsplan, sofern nicht anders vereinbart:
- 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung),
- 30 % bei Erreichen eines vereinbarten Meilensteins bzw. Teilfertigstellung,
- 20 % nach Abnahme bzw. Abgabe.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten; die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen zurückzubehalten.
7. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Gewährleistungsfrist für Software beträgt 12 Monate ab Abnahme. Hiervon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Regelungen.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Code-Strukturen, Kalkulationen, Strategiepapiere sowie technische und wirtschaftliche Daten.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Im Übrigen gelten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie unsere Datenschutzerklärung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der CS Management & IT-Beratung GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: Juli 2026